AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der über den Auftrag des Auftraggebers geschlossene Vertrag über die Veröffentlichung eines oder mehrerer Berichte bzw. Anzeigen eines Werbetreibenden in unserer Publikationen zum Zwecke der Verbreitung beruht auf folgende Geschäftsbedingungen:

  1. Vertragsabschluss
    Unsere Angebote sind freibleibend und gelten nach Auftragsbestätigung bzw. Rechnungslegung durch uns als angenommen. In allen Fällen, in denen wir ohne unser Verschulden an der rechtzeitigen Auslieferung gehindert werden, sind wir von der Lieferpflicht befreit.
    Die Bestellung des Auftraggebers durch das zugesendete Bestellformular ist im Rahmen der gesetzlichen Fristen bindend.

  2. Geltungsbereich
    Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Auftragnehmer sie schriftlich bestätigt. Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

  3. Lieferung der Daten
    Für die rechtzeitige Lieferung einwandfreier Inhalte oder Beilagen bzw. Einhefter ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Herausgeber unverzüglich Ersatz.

  4. Termingerechte Lieferung
    Nicht termingerechte Lieferung von Inhalten und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe, können Auswirkungen auf die Platzierung bzw. Druckqualität verursachen, wofür der Herausgeber nicht haftbar gemacht werden kann. Der Herausgeber behält sich die Berechnung der dadurch entstehenden Mehrkosten vor.

  5. Ausschluss von Mitbewerbern
    Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.

  6. Veröffentlichung
    Der Herausgeber behält sich vor, Berichte, Anzeigenaufträge und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Herausgebers abzulehnen. Auch bei rechtsverbindlich bestätigten Aufträgen können Berichte, Anzeigen und Beilagen zurückgewiesen werden, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Herausgebers gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder gegen die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den Herausgeber unzumutbar sind. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden.

  7. Fernmündliche Absprachen
    Bei fernmündlich aufgegebenen Bestellungen oder Änderungen übernimmt der Herausgeber keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.

  8. Korrekturabzüge
    Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gegen Rechnung geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Herausgeber berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Für die Vollständigkeitskontrolle benötigt der Herausgeber in jedem Fall einen Inseratabzug (Print, Fax, Kopie). Liegt dem Herausgeber dieser nicht rechtzeitig vor, lehnt der Herausgeber jede Verantwortung für eine korrekte Erscheinung ab.

  9. Farbabweichungen
    Geringe Farbabweichungen berechtigen nicht zu Preisminderungen oder Ersatzansprüchen. Aus technischen Gründen werden Sonderfarben aus CMYK-Prozessfarben der Euroskala erzeugt und können deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen.

  10. Zusatzleistungen / Änderungen
    Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstücke, Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen, hat der Auftraggeber zu tragen.

  11. Reklamationen
    Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigen oder bei unvollständigem Abdruck des Berichtes bzw. der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzveröffentlichung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Veröffentlichung beeinträchtigt wurde. Ist die Ersatzveröffentlichung im Folgejahr erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind (auch bei telefonischer Auftragserteilung) ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Herausgebers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferungsdatum geltend gemacht werden.

  12. Ansprüche durch Rechte Dritter
    Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Unterlagen. Der Herausgeber ist nicht verpflichtet, Berichte und Anzeigen dahingehend zu prüfen, ob die Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Dem Auftraggeber obliegt es, den Herausgeber von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, entstehen könnten.

  13. Auflagenzusicherung
    Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 30 % sinkt. Als Auflagenrückgang gilt nicht eine unverschuldete etwaige Minderlieferung durch die Druckerei. Darüber hinaus sind etwaige Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Herausgeber dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige von dem Vertrag zurücktreten kann.

  14. Rechnung
    Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, werden Rechnungen sofort nach der Druckfreigabe des Auftraggebers, spätestens aber vierzehn Tage vor Veröffentlichung der Berichte bzw. Anzeigen übersandt. Die Rechnung ist nach Eingang innerhalb von vierzehn Tagen zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart wurde.

  15. Zahlungsverzug
    Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Verzugszinsen in Höhe von drei v. H. über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank sowie die Einziehungskosten berechnet, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein niedrigerer Schaden eingetreten ist.

  16. Vertragsänderungen / Nebenabreden
    Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Diese Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben oder außer Kraft gesetzt werden.
    Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall wird die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im Ergebnis gleich oder soweit wie möglich nahekommende Regelung ersetzt.

  17. Rechtszustand
    Gerichtsstand ist Wolfsburg.
    Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.